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Lohn- und Gehaltsabrechnungen an unsere Kanzlei auslagern

Konzentrieren Sie sich uneingeschränkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Kunden.

Sie sind im Baugewerbe tätig und benötigen Unterstützung bei der Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen? Überlassen Sie diese Aufgabe unserer Steuerkanzlei und es ist gewährleistet, dass die Abrechnungen pünktlich und korrekt erstellt sind. Selbstverständlich kennen wir stets die aktuellen gesetzlichen Änderungen und Vorschriften. Mit uns haben Sie einen Partner an der Seite, der Sie und Ihr Unternehmen kennt und begleitet.

Die Leistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnungen – insbesondere bezüglich des Baulohns

Unsere Kanzlei übernimmt folgende Aufträge:

  • laufende monatliche Abrechnungen
  • Abrechnungen im Bauwesen (Baulohn)
  • Meldewesen (Lohnsteuer, Sozialkassen und Sozialversicherung)
  • Statistische Auswertungen aller Art

Abrechnung von Baulöhnen als Spezialgebiet

Aufgrund ihrer Komplexität gehört die korrekte Abrechnung von Baulöhnen zu den Arten der Lohnabrechnung. So muss der Steuerberater mit dem Tarifrecht der Bauwirtschaft, dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie den Vorschriften des Sozialgesetzbuches III (SGB III) vertraut sein – genau diese Anforderung erfüllt unsere Steuerkanzlei. Zuverlässig und mit dem nötigen Fachwissen erstellen wir alle Baulohnabrechnungen.

Übrigens: Erfahren und kompetent kümmern wir uns außerdem um die Finanzbuchhaltung, steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Beratung zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unserer Steuerkanzlei in Glauburg-Stockheim.

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